GLM8 – Blumen und Bestäuberbrache

Nachricht: DH120 ATV-Harke
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Der Landwirt über Faunamaster
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GLM8 – Blumen und Bestäuberbrache

Wenn Ihr GLM8-Belegungsanspruch erfüllt ist, besteht die Möglichkeit, die Bio-Regelung “Biodiversität und Nachhaltigkeit” zu beantragen. Hier gibt es einen zusätzlichen Fördersatz von 2.740 DKK und einen weiteren Zuschlag von 1.500 DKK, wenn Sie sich für die Einrichtung einer Bestäuberbrache entscheiden.

Sie müssen die GLM 8-Anforderung erfüllen. Sie müssen für mindestens 0,01 ha auf der einzelnen Fläche und für mindestens 0,30 ha im Rahmen der Maßnahme eine Förderung beantragen.

Sie dürfen höchstens 50 % Ihrer Flächen für die Biodiversität & Nachhaltigkeit für die Grundprämie beantragen. Sie können keine Flächen beantragen, für die bereits nationale oder EU-Vorschriften gelten, die die Bewirtschaftung der Flächen verbieten.

Was muss ich tun, um eine Förderung zu erhalten?

Es können blätterlose Brachflächen oder Feldstreifen gewählt werden, aber es besteht auch die Möglichkeit, Folgendes einzurichten:

Blumenkohl — Erdbeeren anbauen und Blumenmischung mindestens alle zwei Jahre aussäen (mindestens zwei wählbare samen- und nektarreiche Pflanzenarten pro m²). Aussaatfrist ist der 30. April.

Bestäuber-Mangel — Erdbeeren anbauen und Blumenmischungen aussäen, mindestens alle zwei Jahre (mindestens drei spezifische pollen- und nektarreiche Pflanzenarten pro m²). Aussaatfrist ist der 30. April.

Blumenbeet — Erdbeeren anbauen und Blumenmischung mindestens alle zwei Jahre aussäen (mindestens zwei wählbare samen- und nektarreiche Pflanzenarten pro m²). Aussaatfrist ist der 30. April.

Auf Kleingewässern darf keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt werden. Die Fläche kann aus ungemähtem Gras, Bäumen und Sträuchern bestehen oder nass sein.

Sie müssen Ihr Gebiet das ganze Jahr über aktiv bepflanzen, solange die Bepflanzung nicht auf Produktion abzielt. Beachten Sie, dass Kleinstbiotope im Rahmen dieser Regelung höchstens 1 ha groß sein dürfen und eingetragen werden müssen.

Blumenkohl

Für Brachflächen können alle unsere Wildblumensamenmischungen zur Erfüllung der Anforderungen verwendet werden. Mehrere Arten sind zweijährig.

Bestäuberbrach Für eine Bestäuberfläche ist es erforderlich, dass Sie mindestens drei verschiedene Pflanzenarten verwenden, die auf der besonderen Liste der Pflanzenarten aufgeführt sind. Folgende Saatgutmischungen erfüllen diese Anforderung:

  • Blumenbrei und Gras – 8 Arten
  • Hirschfleisch – 6 Arten
  • Fasanenmischung – 5 Arten

In den Mischungen sind zweijährige Arten enthalten, was eine Wiederverwendung im zweiten Jahr ermöglicht. Es sollte jedoch immer eine fachliche Einzelfallentscheidung sein, ob man davon ausgeht, dass die Fläche im zweiten Jahr als Bestäuberbrache anerkannt werden kann, oder ob sie umgebrochen werden sollte.

Kleinstlebensraum

Das Bodendeck kann eine auf der Fläche belassene letztjährige Stoppelmulchschicht sein, eine frühere Weide oder die letztjährige Blumenmischung (z. B. von einer zuvor gemeldeten Blumen- und/oder Bestäuberbrache).

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Kleinstlebensraum zu bewalden, wenn dies im Zusammenhang mit Bewässerung, der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern und/oder der Pflanzung einer Bodenbedeckung, die keine Nutzpflanze ist, geschieht.

Sie müssen Ihre Fläche das ganze Jahr über aktiv mit Bäumen und Sträuchern und/oder einer Pflanzendecke bepflanzen, solange die Bepflanzung nicht auf Produktion abzielt. Das heißt, Sie können unsere Deer Blend, Pheasant Blend sowie Blühbrachen ohne Gras verwenden.

Faunamaster Hirsch-Mischung, 5 kg

Faunamaster Fasanenmischung, 5 kg

Blumenbeet ohne Gras

Denken Sie daran, dass Sie Blumenbrache und Bestäuberbrache spätestens am 30. April anlegen müssen (lbst.dk)